1. Allgemeines
1.1. Die Rennova Bau und Projekt GmbH – Rennova Bau und Projekt GmbH, Knesebeckstr. 62/63, 10719 Berlin – (nachfolgend „Auftragnehmer“) bietet ihren Auftraggebern einen ganzheitlichen Komplettservice für Bau-, Sanierungs- und Modernisierungsprojekte im privaten, gewerblichen und öffentlichen Bereich an. Ziel ist die schlüsselfertige Umsetzung aller Leistungen aus einer Hand, mit maximaler Transparenz, klarer Terminsteuerung und einer nachhaltigen Wertsteigerung der Immobilie.
1.2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt diesen ausdrücklich und schriftlich zu.
1.3. Mitarbeiter, Vertreter oder Subunternehmer des Auftragnehmers sind nicht berechtigt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder Zusagen zu machen, die von diesen AGB abweichen. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen stets der Textform (§ 126b BGB).
1.4. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sämtliche Arbeiten fachgerecht, mit qualifiziertem Fachpersonal oder erfahrenen Erfüllungsgehilfen auszuführen. Der Einsatz von Nachunternehmern ist zulässig, sofern diese die gleichen Qualitätsstandards einhalten.
2. Vertragsschluss
2.1. Ein Vertrag zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber kommt nur zustande, wenn der Auftraggeber ein schriftliches Angebot des Auftragnehmers annimmt und diese Annahme vom Auftragnehmer ausdrücklich per E-Mail oder schriftlich bestätigt wird (Auftragsbestätigung). Erst durch diese doppelte Bestätigung gilt der Vertrag als rechtsverbindlich abgeschlossen. Vorherige Gespräche, Skizzen oder Kostenschätzungen stellen keine bindende Vertragsgrundlage dar.
2.2. Die Angebote des Auftragnehmers basieren auf den zum Zeitpunkt der Angebotserstellung vorliegenden Informationen und sind, sofern nicht anders vermerkt, 30 Tage gültig. Änderungen am Leistungsumfang können eine Anpassung des Angebots erforderlich machen.
2.3. Rechnungen sowie eventuelle Zahlungserinnerungen und Mahnungen werden in der Regel elektronisch an die vom Auftraggeber angegebene E-Mail-Adresse übermittelt. Der Auftraggeber hat das Recht, eine postalische Zusendung zu verlangen, muss dies jedoch spätestens bei Vertragsabschluss oder unverzüglich nach Zugang der Auftragsbestätigung schriftlich mitteilen.
2.4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Änderungen seiner Kontaktdaten, insbesondere der Rechnungs- oder E-Mail-Adresse, dem Auftragnehmer unverzüglich mitzuteilen. Solange keine gegenteilige Mitteilung erfolgt, gelten elektronische Zustellungen als ordnungsgemäß zugegangen.
2.5. Bei digitalen Vertragsabschlüssen über unsere Website oder per E-Mail gelten die geltenden Vorschriften des Fernabsatzrechts (§§ 312 ff. BGB), sofern der Auftraggeber Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist.
3. Widerrufsrecht, Kündigungs- und Rücktrittsrechte
3.1. Gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher
Sofern der Auftraggeber Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist und der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen oder als Fernabsatzvertrag geschlossen wurde, steht ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht gemäß §§ 355 ff. BGB zu.
Widerrufsfrist:
Der Auftraggeber kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Die Frist beginnt mit dem Tag des Vertragsschlusses.
Widerrufserklärung:
Zur Ausübung des Widerrufsrechts muss der Auftraggeber eine eindeutige Erklärung (z. B. per Brief oder E-Mail) an den Auftragnehmer richten. Die Kontaktdaten lauten:
Rennova Bau und Projekt GmbH, Knesebeckstr. 62/63, 10719 Berlin, +49 1742857495, [email protected]
Ein Muster-Widerrufsformular wird zur Verfügung gestellt, ist jedoch nicht verpflichtend zu verwenden.
Folgen des Widerrufs:
Im Falle des Widerrufs erstattet der Auftragnehmer dem Auftraggeber alle bereits geleisteten Zahlungen, einschließlich etwaiger Lieferkosten (ausgenommen Mehrkosten durch Sonderwünsche), innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Widerrufserklärung. Die Rückzahlung erfolgt auf demselben Zahlungsweg wie die ursprüngliche Zahlung, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
Beginn der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist:
Hat der Auftraggeber verlangt, dass die Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen soll, ist er verpflichtet, einen angemessenen Betrag für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen zu zahlen.
Ausschluss bzw. vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts:
Das Widerrufsrecht erlischt, wenn der Auftragnehmer die Leistung vollständig erbracht hat, nachdem der Auftraggeber ausdrücklich zugestimmt hat, dass mit der Ausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird, und gleichzeitig seine Kenntnis vom Erlöschen des Widerrufsrechts bestätigt hat.
3.2. Vertragliches Kündigungsrecht des Auftraggebers gemäß § 648 BGB
Unabhängig vom gesetzlichen Widerrufsrecht kann der Auftraggeber den Vertrag jederzeit kündigen. Im Falle einer Kündigung vor vollständiger Leistungsausführung hat der Auftragnehmer Anspruch auf die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen oder anderweitiger Nutzung seiner Kapazitäten. Gesetzlich wird vermutet, dass dem Auftragnehmer 5 % der vereinbarten Nettovergütung für den nicht erbrachten Teil der Leistung zustehen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringeren Betrags vorbehalten.
3.3. Rücktrittsrecht des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn:
- der Auftraggeber bei Vertragsschluss unrichtige oder unvollständige Angaben macht, die für die Durchführung des Auftrags wesentlich sind (z. B. Identität, Kontaktdaten, Zahlungsfähigkeit),
- oder berechtigte Zweifel an der Bonität oder Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers bestehen und keine geeignete Sicherheit geleistet wird.
Weitere gesetzliche Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere im Falle höherer Gewalt, Pflichtverletzungen oder Zahlungsverzugs, bleiben hiervon unberührt.
4. Durchführbarkeit der Leistungen
4.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer alle zur ordnungsgemäßen Planung und Durchführung des Projekts erforderlichen Informationen vollständig, korrekt und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Dazu zählen insbesondere Angaben zu bestehenden baulichen Gegebenheiten, technischen Voraussetzungen, rechtlichen Einschränkungen (z. B. Denkmalschutz, Bebauungspläne) sowie etwaige Sonderwünsche.
Sollten sich im Verlauf der Leistungserbringung Abweichungen oder Fehler in den vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen herausstellen, die zu einer wesentlichen Beeinträchtigung der vereinbarten Ausführung führen, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Zusätzlich entstehende Mehrkosten aufgrund solcher Abweichungen sind vom Auftraggeber zu tragen, sofern sie nicht auf ein Verschulden des Auftragnehmers zurückzuführen sind. Eine vorherige Abstimmung und schriftliche Zustimmung des Auftraggebers zu solchen Mehrkosten erfolgt grundsätzlich.
4.2. Die Durchführbarkeit der vereinbarten Leistungen kann ferner durch äußere Umstände beeinträchtigt oder verhindert werden, etwa durch fehlende Genehmigungen, Zugangsbeschränkungen, unvorhergesehene statische oder technische Probleme oder geänderte gesetzliche Vorschriften. In solchen Fällen ist der Auftragnehmer berechtigt, die Leistung anzupassen oder den Vertrag – nach erfolgloser Fristsetzung – außerordentlich zu kündigen.
4.3. Der Auftragnehmer übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit der im Angebot oder Kostenvoranschlag gemachten Angaben, sofern deren Grundlage auf Informationen des Auftraggebers oder auf äußerlich nicht erkennbaren Umständen beruht. § 649 BGB bleibt unberührt.
5. Bestandteile des Vertrages
5.1. Grundlage des zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer geschlossenen Vertrags sind ausschließlich die nachfolgend aufgeführten Dokumente in ihrer jeweils gültigen Fassung:
- diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB),
- das vom Auftraggeber schriftlich bestätigte Angebot (= Auftragserteilung),
- die schriftliche Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer,
- ggf. ergänzende Leistungsbeschreibungen, Zeichnungen oder Planungsunterlagen,
- der beidseitige relevante E-Mail-Verkehr im Rahmen der Vertragsanbahnung,
- im Bedarfsfall schriftlich geäußerte Bedenkenanmeldungen des Auftragnehmers.
5.2. Bei mehreren Angebotsversionen gilt ausschließlich das zuletzt vom Auftraggeber ausdrücklich bestätigte Angebot als verbindlich. Frühere Entwürfe verlieren automatisch ihre Gültigkeit.
5.3. Vom Auftragnehmer übermittelte Bedenkenanmeldungen werden automatisch Bestandteil des Vertragsverhältnisses, auch ohne ausdrückliche Gegenzeichnung durch den Auftraggeber, sofern sie nicht innerhalb einer angemessenen Frist zurückgewiesen werden.
5.4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, im Rahmen der Vertragserfüllung andere, qualitativ gleichwertige Produkte oder Leistungen einzusetzen, sofern dadurch keine funktionalen oder qualitativen Nachteile für den Auftraggeber entstehen.
6. Auslegung des Vertrages
6.1. Die vertraglich vereinbarte Leistungsbeschreibung ist abschließend und verbindlich. Mündliche Nebenabreden oder nachträgliche Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (§ 126b BGB).
6.2. Ergänzend und subsidiär zu diesen AGB gelten die einschlägigen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), insbesondere des Werkvertragsrechts (§§ 631 ff. BGB).
7. Pflichten des Auftragnehmers und Abnahme
7.1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die vertraglich vereinbarten Leistungen mit größtmöglicher Sorgfalt, fachgerecht und unter Einsatz qualifizierten Fachpersonals oder geeigneter Subunternehmer auszuführen. Dabei wird auf Qualität, Termin- und Kostentreue sowie transparente Kommunikation besonderer Wert gelegt – gemäß dem Grundsatz von Rennova: „Ein Partner – ein Projekt.“
7.2. Die Abnahme der Leistungen durch den Auftraggeber erfolgt gemäß § 640 BGB und ist in einem schriftlichen Abnahmeprotokoll zu dokumentieren. Die Abnahme darf nicht ohne triftigen Grund verweigert werden. Eine fiktive Abnahme nach Ablauf einer gesetzten Frist bleibt vorbehalten.
7.3. Im Falle eines Mangels hat der Auftragnehmer zunächst das Recht zur Nacherfüllung. Dabei kann er – anstelle der Mängelbeseitigung – ein neues, mangelfreies Werk herstellen. Erst nach zweimaligem Fehlschlagen oder ausdrücklicher Verweigerung der Nachbesserung stehen dem Auftraggeber weitergehende gesetzliche Rechte wie Minderung, Rücktritt oder Schadensersatz zu. Die Selbstvornahme durch den Auftraggeber ist nur zulässig, wenn zuvor eine angemessene Frist zur Nachbesserung erfolglos verstrichen ist.
8. Pflichten des Auftraggebers
8.1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei der Abnahme der Leistungen persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person anwesend zu sein und die Abnahme durch Unterzeichnung eines Abnahmeprotokolls zu bestätigen. Sollte die persönliche Anwesenheit nicht möglich sein, hat der Auftraggeber sicherzustellen, dass ein schriftlich benannter, vertretungsberechtigter Dritter den Abnahmetermin übernimmt. Die Vertretung ist dem Auftragnehmer vorab eindeutig mitzuteilen.
8.2. Der Auftraggeber verpflichtet sich außerdem, dem Auftragnehmer ungehinderten Zugang zur Baustelle sowie zu technischen Einrichtungen zu gewähren, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist. Ebenso ist er verpflichtet, notwendige Mitwirkungsleistungen rechtzeitig zu erbringen (z. B. Bereitstellung von Plänen, Genehmigungen, Entscheidungen zu Detailfragen).
9. Nachträge und Regiestunden
9.1. Leistungen, die über den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen oder auf Wunsch des Auftraggebers zusätzlich ausgeführt werden sollen, gelten als Nachträge. Solche Nachträge werden gesondert angeboten und bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Parteien vor ihrer Ausführung.
9.2. Arbeiten, die aus dringenden Gründen sofort auszuführen sind oder deren Umfang bei Vertragsbeginn nicht vorhersehbar war, können als Regiestunden auf Nachweis abgerechnet werden. Die dabei anfallenden Lohn-, Material- und Gerätekosten richten sich nach den jeweils vereinbarten bzw. marktüblichen Stundensätzen und Preisen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die angefallenen Regiearbeiten nachvollziehbar zu dokumentieren.
10. Termine, Verzug
10.1. Die im Angebot oder der Auftragsbestätigung genannten Ausführungstermine gelten, sofern nicht ausdrücklich als Fixtermine bezeichnet, als unverbindlich. Sie dienen der Orientierung und basieren auf den zum Zeitpunkt der Angebotserstellung bekannten Rahmenbedingungen.
10.2. Verzögerungen infolge höherer Gewalt oder anderer vom Auftragnehmer nicht zu vertretender Umstände – insbesondere Naturereignisse, behördliche Auflagen, Materialengpässe, Streik oder Pandemie – berechtigen den Auftragnehmer zu einer angemessenen Verlängerung der Ausführungsfrist. Wird die Durchführung dadurch unmöglich, sind beide Vertragsparteien zum Rücktritt berechtigt. In diesem Fall hat der Auftragnehmer Anspruch auf Vergütung der bis dahin erbrachten Leistungen sowie der in berechtigter Erwartung veranlassten Aufwendungen (z. B. Vorleistungen von Subunternehmern).
10.3. Gerät der Auftragnehmer in Verzug, kann der Auftraggeber nach erfolgter Mahnung eine pauschale Verzugsentschädigung in Höhe von 0,2 % des Nettowerts der betroffenen Leistungen pro vollendeter Kalenderwoche verlangen, maximal jedoch 2 % des Gesamtauftragswertes. Weitere Ansprüche auf Schadensersatz sind ausgeschlossen, sofern kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Dem Auftragnehmer bleibt der Nachweis eines geringeren oder nicht entstandenen Schadens vorbehalten.
10.4. Die gesetzlichen Rechte des Auftraggebers bei Verzögerung, Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung bleiben unberührt. Gleiches gilt für die Rechte des Auftragnehmers bei Annahmeverzug oder Verweigerung der Mitwirkung durch den Auftraggeber.
11. Beschaffenheitsmerkmale, Mängelansprüche und Verjährung
11.1. Für Ansprüche des Auftraggebers bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften (§§ 634 ff. BGB), soweit in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist.
11.2. Maßgeblich für die Beschaffenheit der Leistung ist die im Angebot, in der Auftragsbestätigung sowie in etwaigen zusätzlichen Leistungsbeschreibungen konkret festgelegte Ausführung. Öffentliche Äußerungen, Werbeaussagen oder Angaben Dritter sind nicht Bestandteil der vereinbarten Beschaffenheit, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
11.3. Liegt ein Mangel vor, hat der Auftragnehmer zunächst das Recht auf Nacherfüllung, d. h. auf Mangelbeseitigung oder – nach Wahl des Auftragnehmers – Neuleistung. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer hierzu die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben sowie den Zugang zur betroffenen Leistung zu ermöglichen.
11.4. Die für die Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen (insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten) trägt der Auftragnehmer nur dann, wenn tatsächlich ein Mangel im Sinne der gesetzlichen Vorschriften vorliegt. Stellt sich das Mängelverlangen als unberechtigt heraus – z. B. weil der Mangel auf eine unsachgemäße Behandlung, Eigenleistung oder unterlassene Mitwirkungspflichten des Auftraggebers zurückzuführen ist –, kann der Auftragnehmer die hierdurch entstandenen Kosten ersetzt verlangen.
11.5. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder wird sie unzumutbar verzögert, kann der Auftraggeber – nach Setzen einer angemessenen Nachfrist – vom Vertrag zurücktreten, die Vergütung mindern oder Schadensersatz verlangen. Die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür bleiben unberührt.
11.6. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt zwei Jahre ab Abnahme. Für arglistig verschwiegene Mängel sowie bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
12. Haftung
12.1. Der Auftragnehmer haftet uneingeschränkt für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
12.2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur, sofern eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde. In diesem Fall ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
12.3. Die Haftung für mittelbare Schäden oder Folgeschäden – insbesondere entgangenen Gewinn – ist ausgeschlossen, es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor.
12.4. Soweit die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Erfüllungsgehilfen, gesetzlichen Vertreter und Mitarbeiter.
12.5. Bei Pflichtverletzungen, die nicht auf einem Mangel der Werkleistung beruhen (z. B. Verzug, falsche Beratung), kann der Auftraggeber nur dann zurücktreten oder kündigen, wenn der Auftragnehmer die Pflichtverletzung zu vertreten hat.
13. Preise und Zahlungsbedingungen
13.1. Die Vergütung für die vertraglich vereinbarten Leistungen richtet sich nach dem in der Auftragsbestätigung festgelegten Leistungsumfang und den dort genannten Preisen. Alle Preise verstehen sich in Euro und beinhalten die jeweils gesetzlich geltende Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich als Nettopreise gekennzeichnet.
13.2. Rechnungen des Auftragnehmers sind, sofern nicht anders vereinbart, binnen sieben (7) Kalendertagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Skonto oder sonstige Abzüge gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung. Der Auftragnehmer ist berechtigt, für einzelne Teilleistungen Abschlagsrechnungen gemäß § 632a BGB zu stellen.
13.3. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Dies gilt nicht für Gegenansprüche wegen Mängeln oder aus demselben Vertragsverhältnis.
13.4. Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen (§ 288 BGB) zu verlangen sowie weitere Leistungen bis zur vollständigen Zahlung auszusetzen.
14. Datenschutz
14.1. Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
14.2. Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich zum Zweck der Anbahnung, Durchführung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Personenbezogene Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies für die Vertragserfüllung oder aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungspflichten erforderlich ist.
14.3. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nur, wenn dies zur Vertragserfüllung notwendig ist (z. B. an Subunternehmer, Steuerberater oder IT-Dienstleister) oder wenn der Auftraggeber ausdrücklich eingewilligt hat. Eine werbliche Nutzung erfolgt nur bei vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers.
14.4. Weitere Informationen zum Datenschutz sowie zu den Betroffenenrechten (z. B. Auskunft, Berichtigung, Löschung, Widerspruch) finden sich in der Datenschutzerklärung auf der Website des Auftragnehmers:
https://rennova.de/privacy-policy/
15. Schlussbestimmungen
15.1. Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch.
15.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
15.3. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist – der Sitz des Auftragnehmers. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt nicht für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB.
15.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen möglichst nahekommt.
15.5. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer abzugeben sind – insbesondere Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Abnahmeverweigerung, Rücktritts- oder Minderungserklärungen – bedürfen mindestens der Textform (§ 126b BGB), sofern nicht gesetzlich etwas anderes vorgeschrieben ist.